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Bericht · marine life

Shark Finning: die Krise verstehen

April 11, 2026 2 min read

Die Praxis

Shark Finning ist das Abtrennen der Haiflossen — Rücken-, Brust- und Schwanzflosse — auf See, während der Rest des Tieres, meist noch lebend, über Bord geworfen wird. Die Flossen werden getrocknet und für Haifischflossensuppe verkauft; der übrige Körper gilt als kommerziell unbrauchbar.

Treiber ist ein einziges Produkt: die Haifischflossensuppe (yu chi tang), eine chinesische Delikatesse mit einer Geschichte bis zur Song-Dynastie, kulturell verbunden mit Wohlstand und Großzügigkeit bei zeremoniellen Anlässen (Hochzeiten, Geschäftsbanketten). Die Flosse selbst hat keinen Eigengeschmack — ihr Wert ist texturbezogen und symbolisch.

Ausmaß des Problems

Eine Studie von 2021 in Nature (Pacoureau et al.) dokumentierte, dass die Bestände ozeanischer Haie und Rochen seit 1970 um 71,1 % zurückgegangen sind — ein Rückgang, der vor allem durch Überfischung verursacht wird, wovon Finning einen großen Anteil ausmacht. Der Weißspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus), einst von Jacques Cousteau als 'das zahlreichste große Tier der Erde' bezeichnet, ist um schätzungsweise 95 % unter das vorkoloniale Niveau gefallen und steht heute als vom Aussterben bedroht auf der IUCN-Roten Liste.

Bogenstirn-, Großer und Glatter Hammerhai werden als gefährdet oder stark gefährdet geführt. Globale Handelsvolumina von Haiflossen — verfolgt über Hongkong, das weltweit wichtigste Flossen-Handelszentrum — deuten auf jährlich 26 bis 73 Millionen für den Flossenhandel getötete Haie hin.

Ökologische Folge

Haie sind Spitzenprädatoren. Ihr Wegfall zieht trophische Kaskaden durch Meeresnahrungsnetze nach sich: Ohne Haie nehmen mittelgroße Räuber (Rochen, große Rifffische) zu; deren Beute (kleinere Fische, Wirbellose) nimmt ab; Primärproduzenten (Algen, Seegräser) können überwuchern. Dieser Prozess ist in mehreren Riffsystemen dokumentiert, in denen Haie verschwanden.

Die Rechtslage

Finning-Verbote existieren in über 100 Ländern und Territorien, darunter USA (2000), EU (2013) und Australien (1999). Umsetzung und Durchsetzung sind jedoch uneinheitlich.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) hat seit 2013 zunehmend Haiarten in Anhang II (regulierter Handel) aufgenommen und verlangt Exportgenehmigungen, die legalen und nicht schädlichen Handel belegen. Die Listen umfassen Walhaie, Riesenhaie, Weiße Haie, Weißspitzen-Hochseehaie, Hammerhaie, Seidenhaie und Fuchshaie.

Hongkongs Großhandelsvolumen im Flossenhandel ist seit 2012 deutlich gefallen — getrieben von Verbraucherkampagnen in Festlandchina, Regierungsverboten von Haiflossen bei offiziellen Anlässen (2012) und verstärkter CITES-Durchsetzung.

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